         Stellungnahme des Bundesministeriums fr Justiz
                          der Republik sterreich
   zum Grnbuch ,,Verknpfung von Unternehmensregistern"
                                 KOM (2009) 614 endg.


Das Bundesministerium fr Justiz der Republik sterreich (BMJ) dankt der
Europischen Kommission fr die Mglichkeit, zum Grnbuch ,,Verknpfung von
Unternehmensregistern" Stellung nehmen zu knnen.

Vorauszuschicken ist, dass das BMJ (vertreten durch die Telekom Austria AG) seit
Anfang 1995 am European Business Register (EBR) beteiligt ist; seit Grndung der
EBR EEIG als Vollmitglied dieser EWIV. Das BMJ ist auch seit 2001 Mitglied im
European Commerce Register Forum (ECRF), das ebenfalls die Frderung der
Zusammenarbeit der nationalen Unternehmensregister zum Inhalt hat.

Das EBR hat bewiesen, dass es machbar ist, mit vernnftigem wirtschaftlichen
Aufwand ein multinationales Netzwerk von Unternehmensregistern zu schaffen und
zu betreiben. Das EBR ermglicht dem Abfrager, in seiner Landessprache ber
seinen   nationalen   Anbieter    auf   gesicherte   authentische   Informationen    in
auslndischen Unternehmensregistern zuzugreifen. Im Zuge des Aufbaus des EBR
konnten wertvolle Erfahrungen - sowohl in juristischer als auch in praktischer oder
technischer Hinsicht - gewonnen werden (z.B. bersetzungsproblematik bei
Rechtsformen,     unterschiedliche      Alphabete,    unterschiedliche   Datenfelder,
unterschiedliche Preismodelle etc.).

Die Probleme beim Aufbau des EBR lagen im Wesentlichen in der Komplexitt der
Materie. Es gibt innerhalb der EU drei verschiedene Organisationstypen, die mit der
Fhrung der Unternehmensregister betraut sind. Das sind einerseits die Gerichte
(wie z.B. in Deutschland, Frankreich und sterreich) oder die Handelskammern (wie
z.B. in Italien, Holland oder Griechenland) oder eigene Krperschaften ffentlichen
Rechts (wie in Skandinavien oder im Vereinigten Knigreich). Unterschiedlich
geregelt sind z.B. die Finanzierung der Unternehmensregister (Gewinnorientierung
oder     Kostendeckungsprinzip),        Vertriebsmodelle,     Haftungsfragen,       der
Vertrauensschutz der End-User, die Einhaltung von Formalitten bei der Eintragung
(Befassung von Notaren) und nicht zuletzt die Datenbankinhalte.
Das EBR hatte und hat das Problem, dass die Zahl seiner Transaktionen im
Verhltnis zur Transaktionszahl auf nationaler Ebene und damit seine wirtschaftliche
Bedeutung eher gering sind. Dies bewirkt eine verhltnismig geringe Motivation
der Partner des EBR dieses zu priorisieren, grere Investitionen in die
Weiterentwicklung    zu    stecken,   ein       stabiles   Service    zu     gewhrleisten,
Marketingmanahmen fr das EBR zu setzen oder die gesamte Produktpalette, die
auf nationaler Ebene angeboten wird, auch ber das EBR anzubieten. Ein Manko
des EBR war und ist, dass nicht alle EU-Mitglieder im EBR reprsentiert sind (es
fehlen Portugal, Bulgarien, Malta, Rumnien, Polen, die Slowakei, Tschechien,
Ungarn und Zypern). In der Vergangenheit haben insbesondere jene Lnder
gezgert,   dem     EBR    beizutreten,   die     nicht    in   der   Lage    waren,   ihre
Unternehmensregister online anzubieten. Dabei ist jedoch zu beachten, dass das
EBR aus nationaler Sicht zwei Zielrichtungen hat, einerseits das Angebot der
eigenen Daten in anderen Lndern, andererseits aber das Angebot auslndischer
Daten im Inland. Letzteres zhlt bei vielen Partnern des EBR nicht zur Kernaufgabe.
Ein weiteres Manko liegt im bisherigen Fehlen der offiziellen Anerkennung des EBR
durch die Organe der EU.

Zu den Strken des EBR zhlt, dass es real existiert und eine funktionierende
Organisation sowie Rechtsform (EWIV) aufweist. Unter seinen 24 Mitgliedern
befinden sich 18 EU-Mitglieder, die 75 % der Einwohner der EU reprsentieren (die
Nicht-EU-Mitglieder sind Norwegen, FYROM, Serbien, die Ukraine, Jersey und
Guernsey). Das EBR verfgt (auch durch die Entwicklungen im Rahmen des Projekts
BRITE, das von der EBR EEIG koordiniert wurde) ber die umfassendsten
Kenntnisse und Erfahrungen mit Verknpfung von Unternehmensregistern. Das EBR
hat das Potential, fr jedermann (insbesondere fr die professionellen Anwender)
das Zugangsportal zur Erlangung authentischer Unternehmensregisterdaten in
Europa zu werden.

Die Schwchen des EBR und die notwendigen Aktionen zu deren Beseitigung
wurden in einem Strategiepapier Ende 2008 zusammengefasst, worin fr den
Zeitraum 2009 bis 2012 zwei Kernziele herausgearbeitet wurden. Einerseits soll das
EBR offizielle europische Unternehmensregisterdaten grenzberschreitend ber ein
benutzerfreundliches und verlssliches Service zur Verfgung stellen; andererseits
soll es die Zusammenarbeit zwischen den Partnern durch Koordination im
legistischen Bereich und in der Praxis frdern und vereinfachen. Letzteres soll auch
dadurch erreicht werden, dass die Verdienste des EBR den zustndigen
europischen Organen vermittelt werden. Zuletzt wurde die Zukunftsstrategie des
EBR dadurch erweitert, dass die enge Kooperation mit der Initiative ,,e-Justice"
gesucht wird.

Das vorliegende Grnbuch und insbesondere die allenfalls daran anknpfenden
weiteren Manahmen bieten die Mglichkeit, aus dem EBR tatschlich das
flchendeckende     europaweite     Portal    fr   den    Zugang     zu    offiziellen
Unternehmensregisterdaten zu machen.



Zu den einzelnen Fragen:

Zu 4.1:

Ist ein verbessertes Netzwerk der Unternehmensregister der Mitgliedsstaaten
erforderlich?

Aus Sicht des BMJ ist diese Frage eindeutig zu bejahen, um ein weiteres
Zusammenwachsen des Binnenmarkts zu gewhrleisten und die verstrkte
Zusammenarbeit der nationalen Unternehmensregister zu frdern. Damit soll auch
der Missbrauch durch grenzberschreitende Unternehmenskonstruktionen erschwert
werden.

Knnen     die   Einzelheiten   einer   solchen     Zusammenarbeit      durch    eine
,,Regulierungsvereinbarung" zwischen den Vertretern der Mitgliedsstaaten und
der Unternehmensregister festgelegt werden?

Auch diese Frage ist aus Sicht des BMJ zu bejahen. Eine solche Vereinbarung sollte
jedoch in der Ersten Gesellschaftsrechtsrichtlinie seinen Niederschlag finden.

Ergibt sich durch die Verbindung des Netzwerks von Unternehmensregistern
mit dem durch die Transparenzrichtlinie geschaffenen elektronischen Netzwerk
zur Speicherung vorgeschriebener Informationen ber notierte Unternehmen
langfristig ein Mehrwert?

Diese Frage kann derzeit aus Sicht des BMJ nicht abschlieend beantwortet werden.



Zu 4.2:
Welche Lsung bzw. Lsungskombination wird fr die Erleichterung der
Kommunikation               zwischen          den         Unternehmensregistern              bei
grenzberschreitenden             Fusionen     und     Verlegungen     des      Firmensitzes
bevorzugt?

Das BMJ favorisiert eindeutig die Option 1. Es ist in nchster Zeit geplant, das
Branch Disclosure Service des EBR im sterreichischen Firmenbuch anzubieten.

Es darf noch einmal darauf hingewiesen werden, dass das EBR und das BRITE-
Projekt eng miteinander verbunden waren. Die Ergebnisse von BRITE wurden
laufend bei den Generalversammlungen des EBR prsentiert und die Koordination
dieses Projekts war die wichtigste Aufgabe der Organe des EBR in den Jahren 2006
bis zum Auslaufen von BRITE.

Zur Option 2 dem Binnenmarktinformationssystem (IMI) ist aus Sicht des BMJ
anzumerken, dass die Zielgruppe dieser Plattform eindeutig nur Behrden sind und
die Daten des IMI nur sehr eingeschrnkt verwendet bzw weitergegeben werden
knnen.    Dies     steht      im    Widerspruch       zur    europaweiten     Publizitt    der
Unternehmensregister. Im brigen liegt das Schwergewicht von IMI in der
gegenseitigen      Amtshilfe      gem      der    Berufsanerkennungsrichtlinie       und   der
Untersttzung der Verwaltungszusammenarbeit laut Dienstleistungsrichtlinie. Das
EBR bzw. seine Partner (insbesondere dann wenn sie selbst fr die Fhrung des
nationalen Unternehmensregisters zustndig sind) stehen den Mitarbeitern der
Unternehmensregister von der Materie her deutlich nher als IMI.

Wird die vorgeschlagene Lsung ber die Offenlegung von Informationen ber
Zweigniederlassungen untersttzt?

Das BMJ untersttzt jede legislative und sonstige Manahme, die die Kooperation
der Mitgliedsstaaten in Angelegenheiten von auslndischen Zweigniederlassungen
frdert. Damit knnte ein wichtiger Schritt zur Bekmpfung von internationaler
Wirtschaftskriminalitt gesetzt werden.



Zusammenfassend ist aus Sicht des BMJ festzuhalten, dass

                  die 18 EU-Mitgliedsstaaten des EBR und die weiteren sechs
      Mitglieder     in     den     vergangenen      Jahren    relevante     Betrge    in   die
      Weiterentwicklung des EBR und dessen Betrieb investiert haben,
         diese Aktivitten mehrmals im Rahmen von Projekten seitens der EU
gefrdert wurden und, dass

         nur die Option ber das European Business Register einen
Investitionsschutz gewhrt und

         auch nur das EBR aufgrund der vorhandenen Strukturen eine relativ
rasche Umsetzung der beabsichtigten Vorhaben gewhrleisten kann.

Daher erscheint eine Vernetzung von Unternehmensregistern ohne auf die
Errungenschaften des EBR bzw des European Commerce Register Forums
zu setzen wenig zielfhrend.
